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Schulelternbeirat

Die gewählten Klassenelternbeiräte bilden den Schulelternbeirat, der das Mitbestimmungsrecht der Eltern an der Schule ausübt.

Für die Dauer von zwei Jahren werden aus dessen Mitte eine Vorsitzende/ein Vorsitzender, eine Stellvertreterin/ein Stellvertreter sowie nach Bedarf weitere Vorstandsmitglieder gewählt.

Der Schulelternbeirat wird nach Bedarf, mindestens jedoch einmal im Schulhalbjahr, einberufen. An den Sitzungen nehmen die Schulleiterin oder der Schulleiter sowie die Stellvertretung teil. Die Schulleiterin oder der Schulleiter unterrichtet den Schulelternbeirat über alle wesentlichen Angelegenheiten des Schullebens. Weitere Lehrerinnen und Lehrer sowie Vertreterinnen oder Vertreter der Schulaufsichtsbehörde können teilnehmen. Bei geeigneten Beratungsgegenständen sollen Mitglieder der Schülervertretung hinzugezogen werden.

Der Zustimmung des Schulelternbeirates bedürfen unter anderem Entscheidungen:

  • zum Schulprogramm
  • zu Grundsätzen für Hausaufgaben und Klassenarbeiten oder
  • zu Grundsätzen für die Einrichtung und den Umfang freiwilliger Unterrichts- und Betreuungsangebote.

Hinzu kommen Anhörungsrechte, Informationsrechte und Initiativrechte.

In seiner Arbeit wird der Schulelternbeirat von den Kreis- und Stadtelternbeiräten unterstützt.

 

 

Quelle: http://www.leb-hessen.de/

Kontakt

Freiherr-vom-Stein-Schule
Bergstraße 42-44
65817 Eppstein

 

 

Email: poststelle@freiherr-vom-stein.eppstein.schulverwaltung.hessen.de
Tel:  06198 - 59 26-0
Fax: 06198 - 59 26-34